- Gewährleistung für Baumängel, Schadensersatz
- Durchsetzung und Sicherung von Werklohnansprüchen
- Architektenhaftung und -honorar
- Bauverträge
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Bauträgerrecht
- Baugenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren
Rechtsanwalt Paech ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein.